Hausordnung

WERBUNG
Die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern ist nur innerhalb des gemieteten Standes gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Messeleitung.
Die Aufstellung von Schildern oder anderen Werbeträgern oder das Auslegen bzw. Verteilen von Werbemitteln, Flyern o. ä. ohne schriftliche Genehmigung der Messe & Marketing GmbH ist nicht zulässig und wird mindestens mit einer Pflichtgebühr von 500,– € zzgl. MwSt. belegt.
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilddarbietungen jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Musikwiedergabe zur Unterhaltung für den Aussteller GEMA-pflichtig ist. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbild- und Videogeräten etc., auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messebetriebs auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Die Lautstärke ist so einzustellen, dass benachbarte Aussteller nicht belästigt werden. Von der Messeleitung wird eine Lautsprecheranlage betrieben. Durchsagen behält sich die Messeleitung vor. Durchsagen für Werbezwecke sind nicht statthaft.

FÜR BESUCHER
Vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (DSGVO) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass auf dem gesamten Gelände der NORDPFERD und über den gesamten zeitlichen Verlauf der Veranstaltung fotografiert bw. gefilmt wird. Mit dem Kauf bzw. dem Einlösen einer vorhandenen Eintrittskarte erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos / Filme, auf denen Sie und / oder Ihre Schutzbefohlenen zu sehen sind, möglicherweise veröffentlicht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ausnahmen nicht möglich sind. Für den Fall, dass Sie einer Veröffentlichung von Filmen / Fotos nicht zustimmen, bitten wir Sie höflichst, das Gelände nicht zu betreten. Bereits geleistete Eintrittsgelder werden in diesem Fall erstattet.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter https://nordpferd.de/impressum-datenschutz/

FOTOGRAFIEREN
Für die Dauer der Messe ist ein autorisierter Messefotograf tätig, der gebucht werden kann. Andere gewerbsmäßig auftretende Fotografen sind bei der Messeleitung anzumelden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist das Fotografieren und Filmen auf der Messe nicht zulässig.
Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich jeder Messebesucher ausdrücklich damit einverstanden, auf der Messe durch autorisierte Messefotografen der NORDPFERD fotografiert zu werden und genehmigt ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Fotos.

HAUSRECHT
Die von der Messeleitung beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber den Ausstellern und Besuchern das Hausrecht aus. Ihnen ist jederzeit Zutritt zu gewähren. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Alle Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden müssen eingehalten werden. Die technischen Anlagen dürfen nur von den von der Messeleitung beauftragten Dienstkräften bedient werden. Sämtliche Feuermelder, Feuerlöscher, Hydranten, Rauchklappen (Zugvorrichtung), elektrische Verteilungs- und Schalttafeln sowie Fernsprechverteiler und ELA-Anlagen sowie Quelllüfter in der Halle 1 oben müssen unbedingt frei und unverstellt bleiben.

HUNDE
Hunde dürfen auf der Messe mitgeführt werden, jedoch nur an der Leine und gegen Tollwut geimpft (Impfpass ist mitzuführen).

ABFALLBESEITIGUNG
Für Müll und Abfälle in kleinen Mengen sind die Müll-Container zu benutzen. Bei größeren Mengen sind Container auf Kosten des Ausstellers über die Messeleitung zu bestellen.

BEWIRTSCHAFTUNG
Der offizielle Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln auf dem Messegelände ist Sache der Messeleitung oder des Pächters der Gaststättenbetriebe. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Messeleitung.

FAHRZEUGVERKEHR
Auf dem Messegelände gelten die Bestimmungen des öffentlichen Straßenverkehrs in entsprechender Anwendung (StVO).
Fahrzeuge, die vorschriftswidrig abgestellt sind oder eine Zuwegung versperren, können von der Messeleitung kostenpflichtig entfernt werden.
Während des Auf- und Abbaus müssen eintreffende Fahrzeuge unverzüglich ent- bzw. beladen werden und das Messegelände sofort verlassen, Ausstellerfahrzeuge können auf dem Ausstellerparkplatz abgestellt werden. Während der Messe können Fahrzeuge von Ausstellern und Lieferanten nur im Bereich der Parkplatzflächen zum sofortigen Be- oder Entladen eingelassen werden.

AUFBAURICHTLINIEN
Der Aussteller hat auch während des Auf- und Abbauens auf strengste Einhaltung aller polizeilichen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu achten. Der Aussteller haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen/Hilfspersonen schuldhaft verursachten Schäden.

VERMEIDUNG VON DIEBSTAHL
Um Diebstähle zu vermeiden, sind die Aussteller in ihrem eigenen Interesse gehalten, leicht transportables Messegut außerhalb der Öffnungszeiten entweder zu verschließen oder sofort nach Beendigung der Messe zu verladen.

GERICHTSSTAND
ist Husum.

SCHLUSSHINWEIS
Im Übrigen gelten die den Ausstellern übersandten und auf der Website des Veranstalters www.nordpferd.de veröffentlichten Ausstellungsbedingungen.

Messe & Marketing GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Arnold Thomsen-Koch, Janne Ovens
Witzworter Str. 5 – 9
25840 Friedrichstadt