Akkreditierungsrichtlinien der NORDPFERD

Hier können Sie online eine Presse-Akkreditierung zur NORDPFERD  beantragen. Zu diesem Zweck beachten Sie bitte die folgenden Akkreditierungs-Richtlinien.

Wer erhält eine Presse-Akkreditierung?

Eine Akkreditierung zur NORDPFERD erhalten ausschließlich Journalisten und Fotografen, die:

  • die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu Pferdesport-Themen nachweisen.
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in der Pferdesport-Branche etabliert sind.

Wer erhält keine Presse-Akkreditierung?

  • Personen, die keinen Bezug zum Pferdesport-Journalismus nachweisen können.
  • Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen sowie Begleitpersonen.

Nachweis der journalistischen Tätigkeit

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
  • Schriftlicher Auftrag einer Redaktion mit Bezug zur NORDPFERD.
  • Namensartikel, die nicht älter als sechs Monate sind.
  • Impressum, in dem der Antragsteller als Redakteur oder Mitarbeiter genannt ist.
  • Weblink zu einer Online-Publikation, die in der Pferdesport-Branche etabliert ist.

Ohne Nachweis kann keine Akkreditierung erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich vor, auch im Falle eines vorgelegten Presseausweises weitere journalistische Belege mit Bezug zum Pferdesport anzufordern. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen, ungültigen Presseausweisen oder fehlenden Belegen behält sich der Veranstalter der NORDPFERD vor, die Vergabe einer Akkreditierung abzulehnen.

Wozu berechtigt die Presse-Akkreditierung?

  • Akkreditierte Journalisten erhalten einen Presseausweis für die NORDPFERD, der zum Zugang zur Veranstaltung berechtigt.

Regeln für das Erstellen von Fotos:

  • Fotografieren bzw. Filmen ist lediglich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gestattet.
  • Während der Showprogramme darf mit Rücksicht auf die Pferde kein Blitzlicht eingesetzt werden.
  • Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung angefertigt werden.
  • Bei Veröffentlichung der Bilder muss die NORDPFERD als Veranstaltungs-Ort genannt werden.
  • Jede darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Pferdesport-Veranstaltungen als der NORDPFERD verwendet werden.
  • Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden

Regelungen für TV-Teams

  • Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung gestattet. Weitergehende Filmmaßnahmen sind mit dem Veranstalter abzusprechen.
  • Der Einsatz von zusätzlichen Beleuchtungskörpern / Schweinwerfern während der Showprogramme ist mit Rücksicht auf die Pferde in der Showhalle nicht gestattet.